Ende der Aufklärung?

Laut Anwälten der Nebenklage befanden sich von 1998 bis 2011 zwischen 40 und 45 Spitzel im unmittelbaren und weiteren Umfeld des NSU (Förster 2018: 135). Viele von ihnen übernahmen Führungspositionen und waren bestens in der Szene vernetzt. Dennoch sollen die V-Leute wie auch der Verfassungsschutz „nichts von der Existenz und den Taten der Rechtsterroristen mitbekommen haben?“ (ebd.: 135). Ähnlich sind im Amri-Untersuchungsausschuss in Berlin mittlerweile fünf V-Leute aufgeflogen, die sich im unmittelbaren und weiteren Umfeld des tunesischen Attentäters bewegten (Moser 2018a; 2018b). Auch in diesem Fall erscheint die Unwissenheit der Nachrichtendienste unglaubwürdig. Doch warum wurden so viele Spitzel im Umfeld der terroristischen Personen und Netzwerke gehalten, wenn ihre Informationen weder zur Verhinderung noch zur Aufklärung der Straftaten geführt haben? Der „Quellenschutz“ führte stattdessen dazu, dass strafrechtliche Ermittlungen Dritter zu diesen Personen und ihrem Umfeld unterbunden wurden, wie der NSU-Komplex an zahlreichen Stellen gezeigt hat. Somit erwies sich das V-Leute System der Nachrichtendienste mehr als Schutzschild für die TerroristInnen, als dass es zu ihrer Bekämpfung beigetragen hat (Dirac 2014). Nun steht das Vertrauen in die Arbeit der Inlandsgeheimdienste auf dem Spiel. Dabei ist der Umgang mit informellen Netzwerken und ihr Nutzen für Nachrichtendienste schon lange ein kontroverses und höchst umstrittenes Thema, wie der Blick in die Vergangenheit unterstreicht (Beykirch 2018). Gerade vor diesem Hintergrund müssen Straftaten, in denen V-Leute verwickelt sind – ob im NSU-Komplex oder darüber hinaus – bedingungslos und in alle Richtungen aufgeklärt werden. Eine solche Schlussfolgerung richtet sich in erster Linie an die Regierungen, die über die Exekutive entscheiden, bisher aber in einem vorauseilenden Gehorsam den Quellenschutz über das Primat der Aufklärung gestellt haben. In zweiter Linie richtet sich diese Schlussfolgerung an die politische Linke, die neben ihrem Kampf gegen Rassismus einer solchen Aufklärungsbestrebung Nachdruck verleihen muss und die Politik sowie ihre eigenen MitstreiterInnen über die Gefahren aufzuklären hat, die mit der Unterhaltung informeller Netzwerke einhergehen können. Die Frage ist nur, ob sie dazu fähig ist, wenn sie zum Teil selbst die Rolle von InformantInnen einnimmt.

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Literatur:

Beykrich, Michael (2018): „Zersetzen. Informelle Netzwerke, verdeckte Operationen und subtile Einflussnahmen als Arbeitsmethoden von Nachrichtendiensten. Ein historischer Rückblick“, in: Andreas Förster / Thomas Moser / Thumilan Selvakumaran (Hrsg.): Ende der Aufklärung. Die Offene Wunde NSU, Tübingen: Klöpfer & Meyer, 236-255. (Der Artikel als PDF)

Dirac, Jan (2014): „Aufbauhilfe“, in: Der Rechte Rand, Nr. 150, Jg. 25, September/Oktober 2014.

Förster, Andreas (2018): „Das Versagen. Der Verfassungsschutz wollte die rechte Szene unterwandern und steuern. Tatsächlich hat er aber daran mitgewirkt, ein mörderisches Biotop zu schaffen“, in: Andreas Förster / Thomas Moser / Thumilan Selvakumaran (Hrsg.): Ende der Aufklärung. Die Offene Wunde NSU, Tübingen: Klöpfer & Meyer, 135-155.

Moser, Thomas (2018a): „Die Wiederholung. Im Fall Amri ist ein ähnlicher Umgang mit Tat und Täter zu erleben wie beim NSU“, in: Andreas Förster / Thomas Moser / Thumilan Selvakumaran (Hrsg.): Ende der Aufklärung. Die Offene Wunde NSU, Tübingen: Klöpfer & Meyer, 280-302.

Ders. (2018b): „Amri: Bundesregierung blockiert Aufklärung“, in: Telepolis, 17.09.2018. URL: https://www.heise.de/tp/features/Amri-Bundesregierung-blockiert-Aufklaerung-4166150.html (Zugriff am 19.10.2018).

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